Womit sich Menschen aus dem Ausland an mich wenden
- Feststellung des Erbschaftserwerbs nach den Eltern, entweder gerichtlich (stwierdzenie nabycia spadku) oder durch notarielle Erbschaftsbescheinigung (akt poświadczenia dziedziczenia),
- Erbauseinandersetzung (dział spadku) unter Geschwistern, auch wenn jemand aus der Familie nicht mitwirken will,
- Verkauf der Wohnung oder des Hauses der Eltern,
- Pflichtteil (zachowek), wenn ein Elternteil sein Vermögen einer anderen Person hinterlassen hat,
- Ausschlagung der Erbschaft, wenn der Verstorbene Schulden hinterlassen hat,
- Scheidung und Teilung des gemeinsamen ehelichen Vermögens in Polen,
- Kindesunterhalt sowie dessen Erhöhung, Herabsetzung und Vollstreckung.
Die meisten Angelegenheiten lassen sich ohne Reise nach Polen erledigen
Wir sprechen telefonisch oder per Video, Unterlagen senden Sie mir per E-Mail. Für die Vertretung vor einem polnischen Gericht genügt eine Vollmacht für den Rechtsanwalt, die Sie unterschreiben und per Post zurückschicken. Zu den Gerichtsverhandlungen gehe ich an Ihrer Stelle. Will das Gericht Sie persönlich anhören, ist das oft in einer Online-Sitzung möglich.
Handlungen beim Notar, etwa der Verkauf einer Immobilie, erfordern eine Vollmacht in Form einer notariellen Urkunde. Diese kann im polnischen Konsulat oder bei einem Notar in Ihrem Wohnsitzland errichtet werden. Im zweiten Fall sind in der Regel eine Apostille und eine beglaubigte Übersetzung erforderlich. Ich sage Ihnen, welcher Weg in Ihrem Fall einfacher ist.
Fristen laufen auch, wenn Sie im Ausland leben
- Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft: 6 Monate ab dem Tag, an dem Sie erfahren haben, dass Sie Erbe sind. Wenn Sie nichts unternehmen, nehmen Sie die Erbschaft mit Haftungsbeschränkung auf den Nachlass (dobrodziejstwo inwentarza) an, das heißt, Sie haften für Nachlassschulden nur bis zum Wert des Nachlasses.
- Pflichtteil: Der Anspruch verjährt grundsätzlich 5 Jahre nach dem Erbfall, bei einem Testament 5 Jahre nach dessen Eröffnung.
- Erbschaftsteuer: Die nächsten Angehörigen sind von der Steuer befreit, wenn sie den Erwerb innerhalb von 6 Monaten nach Rechtskraft des Gerichtsbeschlusses oder nach Registrierung der notariellen Erbschaftsbescheinigung beim polnischen Finanzamt anzeigen.
Wenn Familie und Vermögen in verschiedenen Ländern sind
Lebte der Verstorbene im Ausland oder befindet sich das Vermögen in mehreren Ländern, muss zuerst geklärt werden, welches Recht anzuwenden und welches Gericht zuständig ist. In der Europäischen Union regelt dies die Europäische Erbrechtsverordnung, und Erben können ein Europäisches Nachlasszeugnis erhalten. Im Ausland ausgestellte Dokumente benötigen in der Regel eine beglaubigte Übersetzung ins Polnische. Ich sage Ihnen, welche Sie brauchen.
Wie Sie anfangen
Schreiben Sie mir, in welchem Land Sie leben, worum es geht und welche Unterlagen Sie haben: Sterbeurkunde, Testament, Grundbuchnummer (numer księgi wieczystej) oder Urteil. Ich antworte Ihnen, was sich aus der Ferne erledigen lässt und wie die weitere Zusammenarbeit abläuft.